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DRK Ortsverein Leinfelden-Echterdingen e.V. Ortsverein
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DRK Sanitätsdienst
Planen Sie eine Sportveranstaltung, ein Betriebsfest oder einen Faschingsumzug?

Ausgebildete Sanitäter, Rettungssanitäter und Notärzte des DRK Leinfelden-Echterdingen stehen Ihnen dabei gerne zur Verfügung, sodass garantiert nichts schief geht - sicher ist sicher!
Neben medizinischen Gerätschaften wie z.B. AED (automatische Defibrillatoren), Sauerstoff usw. stehen den Helfern dabei je nach Art und Umfang der Veranstaltung auch Krankentransportwagen oder Rettungswagen zur Verfügung.

Weitere Informationen sowie detaillierte Angaben über die Ausstattung, Ausbildung und Aufgaben der Helfer erhalten Sie in unserem Flyer "Sanitätsdienste".
Flyer Sandienst Seite 1
Flyer San-Dienst Seite 2
Mustervertrag San-Dienst Seite 1
Mustervertrag San-Dienst Seite 2
Mustervertrag San-Dienst Seite 3
Mustervertrag San-Dienst Seite 4
Mustervertrag San-Dienst Seite 5
Mustervertrag San-Dienst Seite 6
Mustervertrag San-Dienst Seite 7
Mustervertrag San-Dienst Seite 8


Richtlinien Sanitätswachdienst
DRK Sanitätsdienst
Alle Vereine, Organisationen usw. sowie die Gemeindeverwaltung werden gebeten, bei der Anforderung zum Sanitätsdienst nachfolgende Richtlinien zu beachten:

1. Anforderung zum Sanitätsdienst
1.1 Form der Anforderung
Die Anforderung zum Sanitätsdienst bedarf der schriftlichen Form in Papierform oder elektronisch per Email. Anzeigen in Bekanntmachungsblättern, Tageszeitungen, Terminkalendern und Plakaten sind für uns nicht verbindlich.

1.2 Verpflichtung zum Sanitätsdienst
Eine Verpflichtung zur Annahme eines Sanitätsdienstes besteht seitens der DRK-Bereitschaft Leinfelden-Echterdingen nicht. Ohne Angabe von Gründen kann ein Sanitätsdienst abgelehnt werden.

1.3 Inhalt der Anforderung zum Sanitätsdienst
Die schriftliche Anforderung zum Sanitätsdienst muss enthalten:
a) den Zeitpunkt der Veranstaltung (Datum, Uhrzeit Beginn und Ende)
b) Veranstaltungsort
c) Anzahl der erwarteten Teilnehmer (Gäste)
d) vorgesehener Platz für Zelte und Fahrzeuge, An- und Abfahrtswege für die Rettungsfahrzeuge (evtl. Begehung vor Ort)

1.4 Ansprechpartner die Züge der DRK-Bereitschaft Leinfelden-Echterdingen
Die Anforderung zum Sanitätsdienst muss schriftlich oder über das Online-Meldeformular an die DRK-Bereitschaft Leinfelden-Echterdingen eingehen:

Deutsches Rotes Kreuz
Bereitschaft Leinfelden-Echterdingen
Weilerwaldstr. 4
70771 Leinfelden-Echterdingen

Telefax: 07 11 / 7 56 09 79

1.5 Meldefrist
Veranstaltungen müssen mindestens 4 - 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn eingereicht werden.

1.6 Anzahl der Sanitätshelfer und deren Ausbildung
Ein Sanitätsdienst wird mindestens von 2 Personen des Sanitätspersonals durchgeführt. Die Anzahl der eingesetzten Sanitätshelfer ergibt sich aus der Anzahl der erwarteten Teilnehmer (Gäste). Die DRK-Bereitschaft Leinfelden-Echterdingen legt die Anzahl der Sanitätshelfer anhand des sogenannten Maurer-Algorithmus fest. Die DRK-Bereitschaft Leinfelden-Echterdingen stellt zum Sanitätsdienst nur entsprechend ausgebildete Helfer zur Verfügung.

2. Vergütung
2.1 Vergütung des Sanitätsdienstes
Für den Sanitätsdienst wird pro Helfer und Stunde ein Pauschalbetrag berechnet.

2.2 Inhalt der Vergütung
Die Vergütung beinhaltet Auslagen für Verbandmittel, medizinisches Material sowie sämtliche Kosten für Fahrzeuge.

2.3 Vergütung der Sanitätshelfer
Die Sanitätshelfer der DRK-Bereitschaft Leinfelden-Echterdingen leisten Ihren Dienst ehrenamtlich. Die Vergütung des Sanitätsdienstes wird nicht an die Helfer ausbezahlt sondern zur Deckung der Unkosten der DRK-Bereitschaft Leinfelden-Echterdingen verwendet.

3. Versicherungsschutz
Alle eingesetzten Helferinnen und Helfer des Sanitätspersonals sind durch das DRK versichert.

4. Haftungsausschluß
Durch die Übernahme des Sanitätsdienstes übernimmt das Deutsche Rote Kreuz, Bereitschaft Leinfelden-Echterdingen die Verantwortung für den oder die verletzten Personen im Rahmen der gemeldeten Veranstaltung. Den Anweisungen des Sanitätspersonals ist unbedingt Folge zu leisten. Werden die Anweisungen des Sanitätspersonals nicht beachtet, so wird das DRK von jeglicher Verantwortung für den oder die Verletzte enthoben.

5. Sonstiges
5.1 Sicherung der Sanitätswache
Der Veranstalter verpflichtet sich zur Absicherung der Sanitätswache (Zelt, Sanitätsraum usw.) sowie zur Freihaltung bzw. Schaffung von Zu- und Abfahrtswegen für Rettungsfahrzeuge.

5.2 Sanitätsraum in öffentlichen Gebäuden
Bei Veranstaltungen in gemeindeeigenen Einrichtungen ist vom Veranstalter dafür zu sorgen, dass der Sanitätsraum nicht von Unbefugten betreten wird.

5.3 Sanitätsraum bei Sportveranstaltungen
Bei Sportveranstaltungen ist vom Veranstalter ein ordnungsgemäß ausgestatteter Sanitätsraum zur Verfügung zu stellen. Der Veranstalter hat dafür zu sorgen, dass der Sanitätsraum nicht von Unbefugten betreten wird.

6. Inkrafttreten dieser Richtlinien
Diese Richtlinien treten mit Beginn des 1. Halbjahres 2002 in Kraft.
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Anmeldung
DRK Ortsverein
Leinfelden-Echterdingen
Weilerwaldstraße 4
70771 Leinfelden-Echterdingen

Tel.: 07 11 / 75 55 00



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